Verkehrsunfall: Verkehrsunternehmen und Fahrer verurteilt zu Schadensersatz am Amtsgericht Saarbrücken

 Bild: skd / AdobeStock
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Claus Bünnagel

Zwei Linienbusse standen an einer Bushaltestelle, damit die Fahrgäste ein- und aussteigen konnten. Das hintere Fahrzeug setzte seine Fahrt zuerst fort und wollte die Haltestelle verlassen. Dabei kollidierte es mit einem Pkw, der auf einem Seitenstreifen parkte. Der Halter verklagte das Verkehrsunternehmen und seinen Fahrer auf Schadensersatz beim Amtsgericht Saarbrücken. Dieses verurteilte die beklagten Parteien zu vollem Schadensersatz, denn den Kläger treffe kein Mitverschulden am Verkehrsunfall. Mit dem Urteil gaben sich die beklagten Parteien nicht einverstanden und zogen vors Landgericht (LG) Saarbrücken.

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Seite 45 | Rubrik Mobilität