Bundesfinanzhof entscheidet: Kein Arbeitslohn für Fahrer, dessen Bußgeld bezahlt wurde - BFH, FA Düsseldorf, Beförderungsunternehmen

 Bild: skd / AdobeStock
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Claus Bünnagel

Ein Beförderungsunternehmen, das bundesweit tätig ist, zahlte das verhängte Verwarnungsgeld seines angestellten Fahrers, der sein Fahrzeug im Halteverbotsbereich parkte. Das zuständige Finanzamt (FA) in Düsseldorf sei der Meinung gewesen, dass die Zahlung des Bußgelds durch den Arbeitgeber steuerrechtlich als Arbeitslohn beim Fahrer zu behandeln sei – dies unter Verweis auf ein früheres Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Der Fall ging in die nächste Runde – mit Erfolg für den Arbeitgeber. Am 13.

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Seite 45 | Rubrik Mobilität