RECHT: All inclusive heißt nicht immer All inclusive

 Bild: Adobe Stock / vegefox.com
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Claus Bünnagel

Die Berliner Verbraucherzentrale verklagte ein Kreuzfahrtunternehmen auf Unterlassung wegen irreführender Werbung gegenüber Reisekunden. Es hatte in seiner Werbung mit der Information geworben, dass das „All-inclusive-Getränkepaket reichhaltige Auswahl an Markengetränken in allen Bars und Restaurants rund um die Uhr“ biete. Hinter den Reisepreisen befanden sich „Sternchenhinweise“, die auf die reduzierte Verfügbarkeit des Getränkepakets aufmerksam machten. Die Berliner Verbraucherschützer sahen darin einen Rechtsverstoß. Denn das Paket galt nicht für jeden Reisegast.

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Seite 44 | Rubrik Mobilität