bdp-Musterbedingungen für Pauschalreisen: Neue Pandemieklausel & überarbeitete Mietomnibusbedingungen

Claus Bünnagel

Zur schrittweisen Wiederaufnahme des Busreiseverkehrs nach dem Coronashutdown hat der bdo zusammen mit Rechtsanwalt Hütten die bdo-Musterbedingungen für Pauschalreisen, Gruppenreisen und Tagesfahrten mit einer Pandemieklausel an die aktuelle Situation angepasst. Dabei wurden auch die Mietomnibusbedingungen überarbeitet und um eine neue Ziffer 12 ergänzt. Der Mietomnibusvertrag sieht jetzt vor, dass Auflagen und Beschränkungen im Zusammenhang mit Corona beim Neuabschluss von Verträgen keine höhere Gewalt mehr darstellen und das Nutzungs- und Verwendungsrisiko somit beim Auftraggeber liegen.

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Seite 44 | Rubrik Mobilität