RECHT III: Gebühr bei Reisestornierung kann rechtmäßig sein

 Bild: Pixabay / qimono
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Claus Bünnagel

Reisende dürfen Pauschalreisen bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kostenlos stornieren. Dass dies trotz Corona-Pandemie kein Selbstläufer ist, zeigt ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Bochum, das durch das NWO-Mitglied Meinhold Hafermann erstritten wurde. Eine Reisende hatte im Sommer 2020 knapp acht Wochen vor Beginn ihrer Pauschalreise samt Busbeförderung mit Hinweis auf die allgemeine Corona-Krise und dem Umstand, sie gehöre zur Corona-Risikogruppe, storniert.

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Seite 44 | Rubrik Mobilität