LSG Thüringen: Fahrer kann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz bei Betankung des Firmenfahrzeugs beanspruchen

Claus Bünnagel

Das Landessozialgericht (LSG) Thüringen hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein Fahrer den gesetzlichen Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft beanspruchen kann, wenn er beim Betanken des Firmenfahrzeugs einen Arbeitsunfall erleidet. Dazu urteilte das LSG, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer die Fahrt auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit oder umgekehrt durch eine Betankung des Fahrzeugs unterbricht. Denn diese Strecken gehören zur „geschuldeten Arbeitsleistung“, so das LSG. Anders sei die Ausgangslage, wenn der Mitarbeiter seinen privaten Pkw auf einem der beiden Wege betankt.

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Seite 41 | Rubrik Mobilität