KG entscheidet: Ausparkender Fahrer muss nur 50% des Schadens regulieren: Kollision auf der Busspur: Ausparkender muss zahlen

Claus Bünnagel

Ein Fahrer fuhr mit seinem Kraftfahrzeug rückwärts auf eine Busspur. Dort kam es mit einem anderen Kraftfahrzeug zu einer Kollision. Die Parteien beschuldigten sich gegenseitig für den Verkehrsunfall. Der Haftpflichtversicherer des ausparkenden Fahrers regulierte 50 % des Schadens in Höhe von 12.800 Euro gegenüber dem Fahrer, der die Busspur nutzte. Der Versicherer ging davon aus, dass den Fahrer eine Haftungsquote von 50 % treffe, da dieser, so das Argument, die Busspur zu Unrecht befahren habe. Dagegen erhob der Halter Klage. Das Kammergericht (KG) entschied anders als zuvor das Landgericht Berlin, dass der Kläger nicht für die Kollisionsfolgen hafte.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel KG entscheidet: Ausparkender Fahrer muss nur 50% des Schadens regulieren: Kollision auf der Busspur: Ausparkender muss zahlen
Seite 44 | Rubrik Mobilität