Claus Bünnagel

FACHKRÄFTEEINWANDERUNG NEU GEREGELT

Am 1. März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es ist Teil des umfassenden Migrationspakets, das den Bundesrat am 
28. Juni passiert hat. Mit seiner Hilfe werden die Regelungen für die Zuwanderung aus Drittstaaten und den Aufenthalt von Fachkräften in Deutschland dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet sowie neu systematisiert und 
damit klarer und transparenter gestaltet.

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Seite 55 | Rubrik Mobilität