MVG & DB erlauben Mitnahme von gefalteten E-Scootern in Bus & Bahn - Regelung auf Prüfstand

Zusammengeklappt darf der E-Tretroller mit in den Bus, sofern aus betrieblichen Gründen nichts dagegenspricht. Bild: Johannes Reichel
Zusammengeklappt darf der E-Tretroller mit in den Bus, sofern aus betrieblichen Gründen nichts dagegenspricht. Bild: Johannes Reichel
Martina Weyh

Zusammenklappbar und die Akkus fest verbaut: Das sind die Bedingungen in München, unter denen seit Juni Fahrgäste ihre E-Scooter in Bus und Bahn kostenlos mitführen dürfen. Weiterhin muss beachtet werden, dass die elektrischen Tretroller weder in Bahnhöfen noch an Haltestellen gefahren werden dürfen. Die Mitnahme ist ausdrücklich nur in „gefaltetem“ Zustand erlaubt. Solange die Regelung auf dem Prüfstand ist, behalten sich MVG und DB Anpassungen der Beförderungsbedingungen in Sachen E-Scooter vor. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll es darüber hinaus eine Leihrolleroffensive in München geben.

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Seite 47 | Rubrik Mobilität