Fahrgastrechte-Verordnung: EU-Länder müssen Fahrer und Mitarbeiter schulen - Ausnahme Gelegenheitsverkehr: Schulung tut not!

Fast unbemerkt von vielen Verkehrsunternehmen hat Deutschland mit Stichtag 28. Februar eine EU-Schulungsverpflichtung für Fahrer im Umgang mit behinderten Menschen im ÖPNV und Fernlinienverkehr umgesetzt. Wir haben auch mit diesem Hintergrund an einem eintägigen Seminar im Rahmen der Berufskraftfahrerqualifizierung (BKrFQ) bei Omniplus teilgenommen.

 | Bild: Claus Bünnagel
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Claus Bünnagel
BEHINDERTENBEFÖRDERUNG

Nach der Fahrgastrechte-Verordnung (EU) Nr. 181/2011 sind die Verkehrsunternehmen verpflichtet, allen Mitarbeitern, einschließlich der Fahrer, die unmittelbar mit den Fahrgästen oder deren Belangen in Kontakt kommen, eine Schulung oder Instruktion bezüglich des Umgangs mit Behinderten zukommen zu lassen. Lediglich Fahrer und Mitarbeiter, die ausschließlich im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, sind davon ausgenommen.

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Artikel Fahrgastrechte-Verordnung: EU-Länder müssen Fahrer und Mitarbeiter schulen - Ausnahme Gelegenheitsverkehr: Schulung tut not!
Seite 46 bis 47 | Rubrik Mobilität