RECHT I: Kündigung eines Busfahrers wegen Unpünktlichkeit rechtmäßig

 Bild: Pixabay / qimono
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Claus Bünnagel

Ein Busunternehmer kündigte seinen Angestellten ordentlich, weil dieser wiederholt verspätet zum Dienst erschien. Zuletzt hatte der Fahrer als Entschuldigung angegeben, sich im Dienstplan des Unternehmens geirrt zu haben. Der Betriebsrat, der eingeschaltet wurde, stimmte der Kündigung zu. Dagegen klagte der Busfahrer beim Landesarbeitsgericht (LAG) auf Wiedereinstellung, jedoch verlor er den Prozess (AZ: 7 Sa 1206/09). Denn die Kündigung hielt der gerichtlichen Prüfung Stand, die gemäß § 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz sozial gerechtfertigt gewesen sei. Letztlich erfolgte sie aus Gründen, die der Busfahrer zu vertreten habe.

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Seite 44 | Rubrik Mobilität