Bundesverkehrsministerium: 107 Mio. Euro für Nachrüstung von Dieselbussen im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft: Neue Förderrichtlinie

Foto: Eberspächer
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Claus Bünnagel

Nach Angabe des Bundesverkehrsministeriums ist Ende März die neue Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Dieselbussen im Rahmen des „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ in Kraft getreten. Für das Förderprogramm werden 
107 Mio. Euro bereitgestellt. Die Mittel sollen zur Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro 3 bis 5 und EEV mit Abgasnachbehandlungssystemen verwendet werden. Eine Voraussetzung ist, dass die Busse überwiegend in einer von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommune eingesetzt werden. Die Nachrüstung muss durch eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Kraftfahrt-Bundesamts nachgewiesen werden.

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Seite 40 | Rubrik Mobilität