RECHT: Zug kollidiert mit stehendem Gelenkbus auf Bahnübergang

Claus Bünnagel

Der Fall: Ein Eisenbahnverkehrsunternehmen verklagte die Busfahrerin und zwei Verkehrsunternehmen auf Schadensersatz in Höhe von 691.702 Euro. Dieser war als Folge eines Busunfalls auf einem Bahnübergang entstanden. Der Gelenkbus im Schulbusverkehr hatte sich dort festgefahren, und sein Gelenkschutz war aktiviert worden. Obwohl die Fahrerin ihren Betriebsleiter informierte, stieß der herannahende Zug in den Bus. Zuvor hatten alle Schüler das Fahrzeug unverletzt verlassen können.

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Seite 55 | Rubrik Mobilität