Jedem Busunternehmer ist eine Geschäftsinhaltsversicherung, die auch als Inventarversicherung oder Betriebsinhaltsversicherung bezeichnet wird, ans Herz zu legen. Eine Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Sachgegenstände, die der Unternehmer in seinem Betrieb vorhält, sollten sie zu Schaden kommen, ab. Die Betriebseinrichtung umfasst sowohl technische wie kaufmännische Einrichtungen. Zu den technischen Einrichtungen zählen EDV-Anlagen. Dagegen gehören zur kaufmännischen Betriebseinrichtung alle Büromöbel. Teil des Deckungsumfang können aber auch Vorräte wie z.B. Ersatzteile sein, die das Busunternehmen in seiner betriebseigenen Werkstatt vorhält.
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