Neue EU-Schwellenwerte ab 1.1.2020: 428.000 Euro für Omnibus-Kauf im Linienverkehr

Claus Bünnagel

Ab 1.1.2020 wird es turnusmäßig wieder neue EU-Schwellenwerte geben. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen bedeutet dies z.B., dass Verkehrsunternehmen, die Linienverkehre nach § 42 PBefG betreiben, ab 1.1.2020 beim Kauf von überwiegend im Linienverkehr einzusetzenden Omnibussen ihren Lieferauftrag europaweit ausschreiben müssen, wenn der Auftragswert 428.000 Euro übersteigt und für die Fahrzeuge öffentliche Fördermittel (Busförderung) nach der RZ-ÖPNV beantragt werden. Die neuen Schwellenwerte werden voraussichtlich im Dezember unmittelbar nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt im Bundesanzeiger publiziert.

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Seite 7 | Rubrik Markt & Meinung