Sehr geehrter Herr Bünnagel,
Ihr Editorial-Beitrag „Manipulationen bei E-Bus Ausschreibungen“ hat mich erschrocken. Das betrifft sowohl den Verdacht an sich als auch in Teilen Ihre Sichtweise und Argumentation. Sie haben Recht – unsere Branche kann so etwas überhaupt nicht gebrauchen und alle bisherigen Beispiele, z.B. aus dem Thüringer Raum, sind zu verurteilen. Im Umkehrschluss – und vom Fachjournalisten kann man das erwarten – sollte bekannt sein, dass jeder Bieter im Verfahren das Recht hat, unlautere, unzulässige Angaben und Bedingungen anzufechten.
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