Hessisches Mobilitätsfördergesetz: 100 Mio. Euro Zuschüsse für Verkehrsinfrastruktur und nachhaltige Mobilität

Foto: HMWEVL
Foto: HMWEVL
Claus Bünnagel

Das von Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir Ende Februar in den Landtag eingebrachte Hessische Mobilitätsfördergesetz stellt pro Jahr mindestens 100 Mio. Euro Zuschüsse zu kommunalen Vorhaben zur Verkehrsinfrastruktur und zur nachhaltigen Mobilität zur Verfügung. Es ersetzt die jährlichen Fördermittel des Bundes über 96,5 Mio. Euro. Die bisherige Regelung läuft Ende 2019 aus. Die landesinterne Aufstockung auf mindestens 100 Mio. Euro greift bereits Anfang 2019. Vorgesehen sind die Mittel u.a.

Dieser Inhalt kann nur von angemeldeten Abonnenten vollständig gelesen werden. Er ist Teil der Online-Ausgabe des Print-Magazins. Sie können uns unverbindlich und kostenlos im Probeabo testen, mit dem Sie zwei Ausgaben kostenlos erhalten. Die Online-Ausgabe des Print-Magazins können Sie jedoch nur im Jahres- oder Studentenabo lesen.

Als Abonnent können Sie mit Ihrer Leistungsempfänger-Nummer einen Abo-Account eröffnen und das komplette Magazin online lesen:

Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen gerne:

Vielen Dank für Ihr Verständnis. Unsere News, Fotostrecken, Videos und anderen Online-Services, wie bspw. unseren Newsletter, stellen wir Ihnen auch weiterhin kostenslos zur Verfügung.

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Hessisches Mobilitätsfördergesetz: 100 Mio. Euro Zuschüsse für Verkehrsinfrastruktur und nachhaltige Mobilität
Seite 7 | Rubrik Markt & Meinung