Bundesfinanzhof stellt Zinssatz bei Steuerprüfungen infrage: BFH Az. IX B 21/18: Keine überhöhten Nachzahlungszinsen zahlen!

Laut Bundesfinanzhof bestehen starke Zweifel, dass sechs Prozent Zinsen auf Nachzahlungen an das Finanzamt angemessen sind. Steuerzahler sollten alle Zinsfestsetzungen kritisch prüfen und im Zweifelsfall Einspruch einlegen.

Bild: AdobeStock/3dddcharacter
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Redaktion (allg.)
Steuer

Steuerliche Außenprüfungen haben für Steuerzahler nicht selten unangenehme Konsequenzen. Stößt das Finanzamt auf Unregelmäßigkeiten, flattert schnell ein saftiger Nachzahlungsbescheid ins Haus. Gerade Unternehmen müssen je nach Fall hohe Summen schultern. Neben den ausstehenden Steuern erhebt der Fiskus zusätzlich Zinsen von bislang sechs Prozent jährlich. In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesfinanzhof starke Zweifel an der Angemessenheit der Höhe des Zinssatzes erklärt (BFH, Az. IX B 21/18). Die Vollziehung des angefochtenen Zinsbescheids wurde daher ausgesetzt.

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Seite 14 bis 15 | Rubrik Markt & Meinung