BAG-Verkehrsunternehmensdatei: Betriebsprüfungen bei Verstößen gegen Lenk- und Ruhezeiten: Nachlässigkeiten können teuer werden!

Die genaue Handhabung von Kontrollgeräten und Sozialvorschriften ist gerade für Reisebusfahrer ein Muss. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder und Fahrverbote. Leider herrscht bei vielen heute noch Unklarheit über die Konsequenzen unsauberer Dokumentation.

documents on desk stack up high waiting to be managed. Bild: AdobeStock/weerayut
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Claus Bünnagel
SOZIALVORSCHRIFTEN

Manch Busreiseunternehmen mag die Verantwortung hinsichtlich dieser Bestimmungen auf sein Fahrpersonal abwälzen. Das könnte aber zu kurz gesprungen sein. Denn bei mehrfachen Auffälligkeiten, sei es bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sei es hinsichtlich des technischen Zustands der Fahrzeuge, kann das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) auch Betriebsprüfungen durchführen. Denn seit 2012 führt das Amt ein elektronisches Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen, die Verkehrsunternehmensdatei. Für die Fahrer ihrerseits ist es heute schwierig, aufgelaufene Punkte im Flensburger Strafregister abzubauen.

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Seite 10 bis 11 | Rubrik Markt & Meinung