OLG Hamm: Keine Schuld des Busfahrers oder Busunternehmens bei Sturz nach Einstieg: Gehbehinderte müssen sich festhalten

Redaktion (allg.)

Wenn ein Fahrgast ohne ersichtliche Gehbehinderung nach dem Einstieg nicht gleich den nächsten freien Sitzplatz einnimmt und sich festhält, ist er selbst schuld, wenn er beim Anfahren stürzt. Er kann dann nicht dem Busfahrer oder dem Busunternehmen die Schuld geben. So urteilte der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 28. Februar 2018 in einem Fall, der das Aktenzeichen 11 U 57/17 trägt und am 
20. April veröffentlicht worden ist. Bei der Verhandlung ging es um eine 60 Jahre alte Klägerin mit einem Hüftleiden.

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Seite 6 | Rubrik Markt & Meinung