PERSONAL: Vereinfacht: Antrag auf A1-Bescheinigung
Gute Nachrichten für Busfahrer: Die Antragstellung für die A1-Bescheinigung wird praxisfreundlicher. So kann für Mitarbeiter, die regelmäßig in mehr als einem Mitgliedsstaat am Steuer tätig sind, eine A1-Bescheinigung für die Dauer von bis zu fünf Jahren für alle Mitgliedsstaaten ausgestellt werden, in denen die Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Dies kommt dann in Frage, wenn eine sogenannte gewöhnliche Mehrfacherwerbstätigkeit vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Tätigkeit mindestens an einem Tag pro Monat oder fünf Tagen pro Quartal auch in mindestens einem anderen Mitgliedsstaat ausgeübt wird.
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