BUNDESVERWALTUNGSGERICHT: Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit ausgehebelt

Martina Weyh

Nach jahrelangem Vorlauf hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Entscheidung getroffen, dass Verkehrsunternehmen keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen für sozialpolitisch gewünschte Tarife des Aufgabenträgers im ÖPNV haben. Damit könnte der im PBefG niedergelegte Vorrang der Eigenwirtschaftlichkeit von Verkehrsleistungen in der Praxis ausgehöhlt werden.

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Seite 6 | Rubrik Markt & Meinung