Das Leasing von Fahrzeugen ist eine Anschaffungsvariante, die für alle Unternehmensformen grundsätzlich geeignet ist, d.h. ob der Busunternehmer eine Personengesellschaft wie etwa eine offene Handelsgesellschaft (OGH) oder eine Kapitalgesellschaft wie beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) führt, spielt keine Rolle. Eigentum verpflichtet – dies gilt nicht nur für den Eigentümer von Leasingfahrzeugen. Auch der Leasingnehmer steht in der Verantwortung, denn er trägt das Verlust- und Beschädigungsrisiko während der Laufzeit des Leasingvertrags. Aus Sicht des Leasingnehmers ist von Bedeutung, dass dieser auch die Spielregeln berücksichtigt, die einen vertragsgerechten Zustand nach Ablauf der Leasingzeit regelt. Anderenfalls ist Ärger vorprogrammiert, denn ob die Reifen mit einer Profiltiefe von 3 mm noch vertragsgerecht sind oder die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 mm noch in Ordnung ist, führt bei der Fahrzeugrückgabe zu Problemen, wenn die Meinungen darüber auseinander gehen.
Etliche Reisebusunternehmen verfügen über eine eigene Werkstatt. Dies bedeutet, dass im Regelfall kein Leasingfahrzeug in Frage kommt, wenn der Unternehmer nach Ablauf der Garantie Reparaturen in seiner eigenen Werkstatt vornehmen will. Beim Kauf oder bei der Finanzierung eines Busses stellt sich dieses Hindernis nicht. Keine Bank schreibt dem Busunternehmer vor, wo er seinen Fuhrpark warten und reparieren soll. Aus Sicht des Leasinggebers kann ein Reparatur- und Wartungsvertrag von Vorteil sein, denn die Kosten stehen für diesen Servicebaustein fest. Allerdings ist zu bedenken, dass hinter dieser Kalkulation auch Risikozuschläge stecken, die auch der Unternehmer zahlt, der sehr sorgsam mit dem geleasten Fuhrpark umgeht.
Sowohl der Leasinggeber als auch die finanzierende Bank verpflichten den Busunternehmer, dass der Busfuhrpark gut versichert ist. Dabei geht es um die gesetzlich nicht vorgeschriebene Teil- und Vollkaskoversicherung der Fahrzeuge. Allerdings sollte der Busunternehmer genau prüfen, ob die Prämie, die sein Leasinggeber im Rahmen eines Full-Service-Pakets anbieten kann, betriebswirtschaftlich attraktiv ist. In jedem Fall sollte der Busunternehmer ein Vergleichsangebot hinzuziehen, d.h. ein Angebot bei seinem Versicherungsmakler einholen.
Wichtiges Thema Abschreibung
Wer seinen Fuhrpark kauft, erhöht die Aktivseite seiner Unternehmensbilanz. Gleichzeitig kann er den zu versteuernden Gewinn wieder reduzieren, weil er den Werteverzehr der Fahrzeuge jährlich abschreiben kann. Die Versicherungskosten und Kfz-Steuern kann er – wie beim Leasing – zu 100 % als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) aufnehmen. Allerdings gehören die Zulassungsgebühren zu den Anschaffungskosten, die der Buchhalter des Busunternehmens ebenfalls bilanzieren muss. Dagegen kann dieser beim Leasing auch die Zulassungsgebühren in die G+V buchen. Darüber hinaus – dies ist ein bedeutender Leasingvorteil – lässt sich ebenfalls die Leasingrate vollständig als Betriebsausgabe gewinnsteuerreduzierend in die G+V buchen.
Viele Befürworter nennen als einen großen Vorteil des Leasings, dass der Busunternehmer über Planungssicherheit verfügt, wenn er seinen Fuhrpark least. Dieses Argument ist in der Tat ein großer Vorteil beim Kraftfahrzeugleasing. Allerdings erwähnen viele seiner Verfechter dabei nicht, dass das Leasing von Fahrzeugen auch dazu verpflichtet, jeden Monat die Leasingrate zu zahlen, die Fixkostencharakter hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Reisebus komplett ausfällt, wie es zu Zeiten von Covid 19 über einen Zeitraum von fast zwei Jahren de facto der Fall gewesen ist. Die Raten laufen weiter. Außerdem ist festzustellen, dass der Busunternehmer einen bestehenden Leasingvertrag nicht einseitig kündigen kann. Ohne vorherige Zustimmung des Leasinggebers hat der Leasingnehmer keine Chance, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Wenn der Geber einer vorzeitigen Auflösung zustimmt, so wird es für den Nehmer im Regelfall teuer. Oft so teuer, dass er den Bus besser abmeldet, um auf wirtschaftlich bessere Zeiten zu hoffen. Beim kreditfinanzierten Fahrzeug, das kostengünstiger sein kann als das Leasing, stellt sich diese Hürde nicht. Wenn nötig, kann der Bus jederzeit verkauft und der Kredit abgelöst werden.
Kaufvertrag mit Rückkaufsoption
Der Busunternehmer könnte auch über folgendes Konzept nachdenken: Er finanziert die Busanschaffung über seine Hausbank und schließt mit dem Händler einen Kaufvertrag. Gleichzeitig schließt er mit ihm einen Kaufvertrag über einen eventuellen Rückkauf der Busse, sollte der Busunternehmer diese Karte ziehen. Bei einem solchen Konstrukt werden die Eckpunkte und Bedingungen in einem separaten Vertrag festgelegt. Wichtige Eckpunkte sind dabei insbesondere die festgelegten Rückkaufpreise, gestaffelt nach dem Alter des Fahrzeugs und der Kilometer. Mit einem solchen Konzept sichert sich der Busunternehmer die Möglichkeit, sein unternehmerisches Risiko bei Eintritt einer unvorhergesehenen wirtschaftlichen Krise entscheidend zu reduzieren. Dabei sollte er auch mit seiner Bank besprechen, ob der Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung ablösbar wäre.
Das Leasing von Fahrzeugen reduziert signifikant den finanziellen Beschaffungsaufwand – ein deutliches Argument pro Leasing. Denn das nicht für Fahrzeuge ausgegebene Geld kann der Busunternehmer anderweitig investieren. Darüber hinaus hat er auch die Möglichkeit, das nicht investierte Geld zinsbringend anzulegen, was seit Ausbruch der Inflation wieder möglich ist. Allerdings ist auch festzustellen, dass sich das Leasing von Fahrzeugen jüngst verteuert hat. Denn der Leasinggeber muss höhere Zinsen für die Finanzierung seines Großfuhrparks zahlen, die er wiederum kalkulierend in seiner Leasingrate zu berücksichtigen hat. ■
Eckhard Boecker
Info: Kauf oder Leasing – die Top-5-Aspekte
- Ob der Busunternehmer den Fuhrpark least oder kauft, hängt nicht nur von seiner betriebswirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ab, sondern auch von seiner Präferenz. Dies gilt insbesondere für inhabergeführte Busbetriebe, die nach wie vor oft lieber kaufen als leasen.
- Quasi alle Leasinggesellschaften bieten Full-Service-Pakete an, die in der Tat alles beinhalten einschließlich der GEZ-Gebühren. Dieser Service reduziert den Verwaltungsaufwand beim Busunternehmer.
- Nicht jeder Servicebaustein ist aus Kostensicht attraktiv, dies gilt insbesondere für die Kfz-Versicherung.
- Der Busunternehmer, der seine Fahrzeuge kauft und über eine Bank finanziert, sollte beim Kauf auch mit seinem Händler darüber sprechen, ob er die Busse zu fest vereinbarten Preisen an den Händler wieder zurückverkaufen kann, sollte eine wirtschaftliche Krise eintreten. Dieses Konzept kann auch deshalb interessant sein, weil eine Finanzierung kostengünstiger sein könnte als Leasing.
- Leasing schont die Liquidität des Busunternehmers, bindet ihn aber gleichzeitig an den Leasingvertrag, aus dem er im Regelfall nur durch die Zahlung eines hohen Betrages vorzeitig herauskommt.
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