Das dritte Auge
Das neue BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 lässt mit überzeugender Argumentation Unfallvideos mit Dashcams als Beweismittel vor Gericht zu. In dem verhandelten Fall (BGH-Az. VI ZR 233/17) war strittig, wer den Unfall verursacht hatte. Der Hergang: Zwei Fahrzeuge waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegerspuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten stritten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hatte. Die im Fahrzeug des Klägers installierte Dashcam hatte die Fahrt vor der Kollision dokumentiert.
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