Das dritte Auge

Unfallvideos sind zukünftig als Beweismittel vor Gericht zulässig. Das hat der Bundesgerichthof Mitte Mai beschlossen. Was das BGH-Urteil für Busunternehmen bedeutet und was diese beachten sollten, lesen Sie in unserem Beitrag vom Branchenexperten Thomas Dittmeier.

Digtiales auge | Bild: Fotolia/by-studio
Digtiales auge | Bild: Fotolia/by-studio
Redaktion (allg.)
DASHCAMS

Das neue BGH-Urteil vom 15. Mai 2018 lässt mit überzeugender Argumentation Unfallvideos mit Dashcams als Beweismittel vor Gericht zu. In dem verhandelten Fall (BGH-Az. VI ZR 233/17) war strittig, wer den Unfall verursacht hatte. Der Hergang: Zwei Fahrzeuge waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegerspuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten stritten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hatte. Die im Fahrzeug des Klägers installierte Dashcam hatte die Fahrt vor der Kollision dokumentiert.

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Artikel Das dritte Auge
Seite 12 bis 13 | Rubrik Markt & Meinung