Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung: Neue Einkommensgrenze ab 2021: Busfahrer vs. BG

Ob dem Geschädigten eines Unfalls nur der Schutz aus der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung steht oder aber die Leistungen aus der Unfallversicherung der zuständigen Berufsgenossenschaft, ist ein gravierender Unterschied.

 Bild: Wonderful pictures - stock.adobe.com
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Redaktion (allg.)
BERUFLICHE UNFÄLLE

Jeder Arbeitnehmer ist automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse, die er selbst auswählen kann, versichert. Ab einer seit dem 1.1.2021 gültigen Einkommensgrenze von 4.837,50 Euro, die die Krankenkassen jährlich nach oben anpassen, kann er sich auch privat versichern oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse werden. Darüber hinaus besteht in Deutschland eine gesetzliche Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber, die man auch als gesetzliche Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften (BG) bezeichnet. Die rechtlichen Grundlagen der gesetzlichen Arbeitgeberhaftpflichtversicherung finden sich in den §§ 7 bis 13 sowie 26 ff.

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Artikel Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung: Neue Einkommensgrenze ab 2021: Busfahrer vs. BG
Seite 14 bis 17 | Rubrik Markt & Meinung