Schutz im Krisenfall

Nach Eintritt eines Schadensereignisses kommt es aus Sicht des Busunternehmers darauf an, auf Deckungen zurückgreifen zu können. Der Beitrag zeigt auf, welche Deckungen der Busunternehmer haben sollte, bevor sich das Krisenereignis materialisiert.

Für jeden Busunternehmer stellt es eine extreme Herausforderung dar, wenn eines seiner Fahrzeuge in einen schweren Schadensfall verwickelt ist. Bild: unsplash/Hans Eiskonen
Für jeden Busunternehmer stellt es eine extreme Herausforderung dar, wenn eines seiner Fahrzeuge in einen schweren Schadensfall verwickelt ist. Bild: unsplash/Hans Eiskonen
Redaktion (allg.)
KRISENFALL

Für jeden Busunternehmer stellt es eine extreme Herausforderung dar, wenn eines seiner Fahrzeuge in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wurde. Besonders dann, wenn neben großem Sachschaden auch noch Personenschäden oder sogar Tote zu beklagen sind, ist die Überforderung groß, den Krisenfall von der ersten Minute an professionell zu managen. Dies ist keine Überraschung, denn eine derartige Katastrophe geht mit Umständen einher, die glücklicherweise vielen Busunternehmern in ihrer gesamten Firmengeschichte bisher erspart geblieben sind. Allerdings gibt es auch Betriebe, die gegenteilige Erfahrungen machen mussten. In jedem Fall ist in jeder Krise allein schnelle und vor allem unbürokratische Unterstützung stets Gold wert.

Krisenversicherung von Dittmeier

Der Dienstleister Dittmeier Versicherungsmakler stellt seinen Buskunden im Reise- und Linienverkehr, die mindestens für einen Bus eine Kraftfahrzeugversicherung über den Würzburger Makler abgeschlossen haben, eine kostenfreie „Krisenversicherung“ zur Verfügung. Diese greift, sollte der Fahrer des versicherten Betriebs in ein Busunglück geraten. Die Deckung beträgt 100.000 Euro je Schadensfall. Der Makler zählt 1.000 Busbetriebe mit 25.000 versicherten Fahrzeugen zu seinen Kunden. Im Übrigen gewährt dieser Makler die Krisendeckung, die weltweit gültig ist, nicht nur seinen versicherten Busunternehmern. In ihren Genuss kommen ebenso Reiseveranstalter, die Kunden des Maklers sind – gleichfalls kostenlos.

Das Krisenmanagement eines schweren Busunglücks mit Personen- und Sachschäden könnte wie folgt ablaufen: Der erste Schritt besteht darin, dass der betroffene Unternehmer das Krisenereignis Dittmeier anzeigt und detailliert schildert. Dafür steht den Buskunden eine Notfallnummer zur Verfügung. Nach Erfassung der Informationen stimmen der Makler sowie der Unternehmer das weitere Vorgehen ab. Darüber hinaus managt der Makler – zusammen mit Presseexperten – die Pressearbeit inklusive der anfallenden Kosten für den Buskunden. Dieser Service spielt eine bedeutende Rolle, denn wer zu spät und/oder unpräzise informiert, könnte sein Image nachhaltig schädigen – besonders dann, wenn die Massenmedien über das Unglück zur besten Sendezeit berichten.

Mehr als 400 Anrufe bei einem Krisenereignis

Kurzum: Die Kommunikation nimmt bei einer komplexen Krisenabwicklung eine zentrale Bedeutung ein. Darüber hinaus steht den Kunden des Busunternehmers und den Angehörigen eine Hotline zur Verfügung, um Fragen zu klären sowie Informationen zu erhalten. Das Volumen telefonischer Anfragen ist nicht zu unterschätzen und kann von einem Busunternehmer aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Krisenfall quasi gar nicht bewältigt werden. Die Krisenerfahrungen des Maklers zeigen, dass mit cirka zehn eingehenden Anrufen je Reisebusteilnehmer zu rechnen sei. Dies bedeutet bei vierzig Reisenden mehr als 400 Anrufe bei einem einzigen Krisenereignis.

Ein weiterer Baustein der kostenlosen Krisendeckung ist, dass bei der Organisation der Verletztentransporte ins nächste Krankenhaus geholfen wird, sofern dies nicht bereits vor Ort sichergestellt wurde. Darüber hinaus organisiert das Krisenmanagement die Rückführung von verstorbenen Personen bzw. die Rückreise unverletzter Busreisekunden – oder wenn die Fortsetzung der Reise im Raum steht, die Gestellung eines Ersatzreisebusses.

Darüber hinaus übernimmt das Krisenmanagement die Abwicklung erforderlicher Maßnahmen gegenüber den zuständigen Behörden. Gerade im Ausland könnte es zu einer großen Herausforderung führen, wenn dies der Busunternehmer ohne professionelle Unterstützung erledigen müsste. Beispielsweise könnten sprachliche Barrieren nach einem Busunglück in Osteuropa eine unüberwindbare Hürde darstellen, administrative Aufgaben zu erledigen. Darüber hinaus sind bei Dittmeier Bergungs-, Gutachter- sowie Rechtsberatungskosten integrale Bausteine der Krisenversicherung.

Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet finanziellen Schutz

Die Sicherheit im Straßenverkehr konnte in den letzten 20 Jahren signifikant verbessert werden. Dazu haben regelmäßigen Fahrerschulungen, jedoch ebenfalls technische Sicherheitseinrichtungen in den Bussen – z.B. Abstandstempomat und Notbremsassistent – erheblich beigetragen. Nichtsdestotrotz sind Verkehrsunfälle oder der Streit darüber, ob das verhängte Bußgeld und Fahrverbot berechtigterweise von der zuständigen Behörde erlassen wurden, nicht vermeidbar.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bietet dem Busunternehmer oder Busfahrer finanziellen Schutz, wenn es aufgrund eines Ereignisses zu einem Prozess kommt. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bewahrt den Busunternehmer, Anwalts- und Gerichtskosten aus eigener Tasche zu zahlen. Reisebusunternehmer, die Auslandsfahrten anbieten, könnten nach einem Verkehrsunfall gezwungen sein, eine Strafkaution zu hinterlegen, damit der Busfahrer, dem vorgeworfen wird, den Unfall verursacht zu haben, das Land verlassen darf.

Über die Höhe der Deckung lässt sich immer diskutieren, jedoch sollte die Strafkautionsdeckung mindestens 250.000 Euro je Rechtsschutzfall betragen. Die Versicherungssumme je Rechtsstreit sollte nicht unter 1 Mio. Euro liegen. Der Reisebusunternehmer sollte darauf achten, dass Busanhänger beitragsfrei in der Deckung eingeschlossen sind.

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Viele Versicherer schreiben dem Busunternehmer in ihrem Bedingungswerk vor, welcher Anwalt einzuschalten ist. Deshalb sollte der Reisebusunternehmer immer erst seinen Versicherungsmakler oder seinen Versicherungsvertreter kontaktieren, bevor er seinen Haus- und Hofanwalt mit dem Fall beauftragt. Dabei stellt der Busunternehmer gleichzeitig sicher, dass der Verkehrsrechtsschutzversicherer die Deckung des Falls bestätigt, was von Bedeutung ist, da nicht jeder Disput gemäß Versicherungspolice versichert ist.

Strafrechtsschutzdeckung: Signifikante Bedeutung

Von der Rechtsschutzversicherung ist die Strafrechtsschutzdeckung abzugrenzen. Diese Versicherung deckt Anwalts-, Verfahrens-, Reise- sowie Übersetzungskosten im Falle eines Strafverfahrens, dem der Busfahrer und/oder -unternehmer ausgesetzt ist. Diese Deckung ist von signifikanter Bedeutung, wenn der Staatsanwalt gegen den Busfahrer strafrechtlich ermittelt, weil es aufgrund eines vom Fahrer verschuldeten Verkehrsunfalls zu Personenschäden und/oder zu getöteten Reisenden gekommen ist. In einem solchen Fall sind die finanziellen Risiken einer strafrechtlichen Verfolgung enorm, die der beklagte Fahrer – ohne eine Police – nicht stemmen kann.

Die Deckungssumme einer Strafrechtsschutzversicherung sollte der Reisebusunternehmer aus Kostengründen nicht zu knapp einkaufen, um am Ende des Tages nicht am falschen Ende zu sparen. Mit einer Summe von 1 Mio. Euro ist der Versicherungsnehmer gut aufgestellt. Diese könnte zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden, wenn dies so mit dem Risikoträger vor Falleintritt vereinbart wurde.

Fazit: Eine Rechts- und Strafrechtsschutzversicherung bieten finanziellen Schutz, auf den der Omnibusunternehmer aus Kostengründen nicht verzichten sollte. Im Regelfall sind die Prämien – nach wie vor – erschwinglich. ■

Eckhard Boecker

KRISENVERSICHERUNG: Was man wissen sollte – die Top 8

- Bei der Auswahl des Versicherers sollte der Busunternehmer sich nicht ausschließlich auf die Versicherungsprämien, Deckungsausschlüsse, Selbstbehalt im Versicherungsfall sowie Bedingungswerk fokussieren. Er sollte stattdessen danach fragen, welche kostenfreien Services im Krisenfall Makler und/oder Versicherer bereitstellen.

- Alle Servicenummern sollte der Reisebusunternehmer stets parat haben, denn im Krisenfall zählt jede Minute.

- Ein Busfahrer kann jederzeit – auch unverschuldet – einem Großschadensereignis ausgesetzt werden. Regelmäßige Fahrschulungen helfen, das Risiko eines eigenen Fehlverhaltens zu reduzieren.

- Bei einer Rechtsschutzversicherung besteht oft eine Wartezeit, die der Busunternehmer kennen sollte. Denn während dieser Zeit besteht kein Versicherungsschutz, sollte ein Rechtsschutzversicherungsfall eintreten.

- Das deutsche Strafrecht regelt, dass die Mitarbeiter des Unternehmens, z.B. der Busfahrer, persönlich in die Verantwortung genommen werden könnte. Für die Organe des Unternehmens, z.B. den Geschäftsführer des Reisebusunternehmens, greift das sogenannte Organisationsverschulden. Dies bedeutet, dass das Organ für die Fehler und Versäumnisse von Mitarbeitern und Vertragsunternehmern einzustehen hat.

- Strafprozesse sind extrem teuer und können sich über viele Jahre hinziehen, bevor der verklagte Busunternehmer die Gerichtsakte schließen kann. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden und in Todesfällen.

- Die Verkehrs- und Strafrechtsschutzdeckung sollte europaweite oder sogar globale Deckung bieten – es sei denn, der Busunternehmer ist nur deutschlandweit tätig.

- Der Vorwurf des vorsätzlichen Handelns sollte in der Strafrechtsschutzpolice abgedeckt sein. Dieser Baustein entfällt jedoch immer dann gemäß dem Bedingungswerk des Versicherers, wenn der Reisebusunternehmer bzw. sein Busfahrer wegen vorsätzlichem Handeln rechtskräftig verurteilt wurde.

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