Checkliste für den Busfahrer: Notfall-Maßnahmen bei Busbrand
Ein Busbrand ist für den Fahrer während der Fahrt oft nicht sofort erkennbar. Andere Verkehrsteilnehmer sehen den Brand oft eher und weisen den Fahrer darauf hin. Dann ist schnelles und richtiges Reagieren wichtig, da Menschenleben zu retten sind. Der Würzburger Omnibus-Versicherungsmakler Dittmeier GmbH hat viele Ratschläge und nützliche Tipps von Experten in einer Checkliste zusammengestellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll jedoch dazu beitragen, richtiges Verhalten bei Busbränden zu unterstützen.
Diese Punkte sollten Busfahrer im Falle eines Busbrandes beachten:Ruhe bewahrenFahrgäste informierenWarnblinker einschaltenLicht einschaltenFahrzeug schnellstmöglich anhalten, dabei Verkehr beachtenin der Nähe von Brücken: Den Omnibus nicht unter einer Brücke abstellenin einem Tunnel: Nach Möglichkeit den Tunnel verlassen oder in der Nähe von Feuerschutzbereichen anhaltenHinweis an Insassen: Fahrgäste sollen sich nach dem Öffnen der Türen hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen (mindestens 50 Meter vom Bus entfernt)Türen öffnenMotor abstellenFeststellbremse einlegenelektrische Anlage noch anlassenWarnweste anziehen zum Eigenschutz (Pflicht für Berufskraftfahrer)hintere Türen schließenZentralverriegelung öffnenelektrische Anlage ausschaltenmit dem Feuerlöscher das Fahrzeug verlassenvordere Tür von außen schließenWarndreieck und Warnleuchte aufstellenFeuerwehr alarmierennur unter äußerster Vorsicht und nach eigenem Ermessen eventuelle Löscharbeiten vornehmen (Vorsicht: heiße Metallteile, Klappen keinesfalls aufreißen, Sauerstoffzufuhr vermeiden)sofern möglich und noch nicht geschehen unter größter Vorsicht: Gepäck ausladenGepäck in Sicherheit bringen (mindestens 50 Meter vom Bus entfernt)Fahrer muss in der Nähe bleiben und sich für Fragen der Feuerwehr zur Verfügung halten
Diese Checkliste bietet nur eine Auswahl an Tipps, die je nach Situation unterschiedlich umgesetzt werden können. Eine Haftung in Bezug auf Vollständigkeit oder Richtigkeit kann nicht übernommen werden. (Quelle: Dittmeier; Stand der Information: Juli 2015)
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