Busmaut vorerst gestoppt
Der Bundesrat hat den Antrag einiger Länder für eine Busmaut zurückgewiesen. Doch jetzt droht den privaten Busbetrieben eine andere Gefahr.
Die Busmaut ist zumindest vorerst gestoppt. Die Mehrheit der Bundesländer hat in der Sitzung am 23. September gegen die Einführung einer Maut für Busse gestimmt, wie sie der Hauptantrag rot-grün regierter Länder vorsah. Der Antrag dieser Bundesländer stellt quasi einen kompletten Gegenentwurf zum Regierungsentwurf vom August dar, der eine Liberalisierung des Busfernlinienverkehrs vorsieht. Die rot-grün regierten Bundesländer und die Bundesratsausschüsse sind am 23. September jedoch mit ihren Anträgen zur Einführung einer Busmaut und zur nur teilweisen Abschaffung des Unterwegsbedienungsverbots im Bundesrat nicht durchgedrungen.
Die Busverbände begrüßten diese Entscheidung, wie die ersten Reaktionen zeigen. Trotzdem kann man noch keine Entwarnung für die Busbranche geben.
„Allerdings dürfen und werden wir die Hände in Sachen Maut nicht in den Schoß legen“, mahnt RDA-Präsident Richard Eberhardt: „Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht beendet, der Ball liegt jetzt wieder bei der Bundesregierung, die sich wegen der vom Bundesrat nicht übernommenen anderen Regelungen des PBefG-Regierungsentwurfs mit dem Bundesrat wird einigen müssen“, so Eberhardt weiter. Gefahr drohe auch aus einem anderen Zusammenhang: Die Bundeskanzlerin will die CSU-Forderung nach Einführung einer Pkw-Maut demnächst im Bundeskabinett behandeln. Derzeit lässt sich nicht ausschließen, dass das Thema Busmaut erneut auf dem Tisch liegt.
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Auch Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des bdo, warnt: „Auch wenn der Bundesrat die kluge Entscheidung getroffen hat, eine schädliche Busmaut abzulehnen, bewerten wir die aus den Ländern eingeschlagene Richtung als bewusste Benachteiligung des privaten Omnibusgewerbes.“
Der Grund ist eine Reihe von Änderungsanträgen, die in derselben Sitzung im Bundesrat eine Mehrheit gefunden haben. Diese Anträge beinhalten neben immer größeren Pflichten und Kosten für Unternehmer eine Umkehr des bewährten bisherigen ÖPNV-Systems. Durch die Verbindlichkeit des Nahverkehrsplans in Form eines neuen „Versagungsgrundes“ würden die Aufgabenträger zu Lasten eigenwirtschaftlicher Verkehre massiv gestärkt.
Christiane Leonard spricht in diesem Zusammenhang von einer „generellen Verteufelung des Mittelstandes“, die Entscheidung des Bundesrats zeige, „dass hier mehr auf Staatswirtschaft als auf unternehmerisches Engagement vertraut wird.“
„Im Nahverkehr darf keine Planwirtschaft als Maßstab der Genehmigungsentscheidung eingeführt werden. Darüber hinaus darf der Nahverkehrsplan nicht zum Hebel gegen unternehmensinitiierte, eigenwirtschaftliche Linienverkehre instrumentalisiert werden“, schlägt LBO-Präsident Heino Brodschelm in dieselbe Kerbe.
Die im Bundesrat mehrheitlich von SPD und Grünen durchgesetzten Anträge, stellen nach Ansicht des LBO „eine Umkehr des bewährten bisherigen ÖPNV-Systems in der Bundesrepublik“ dar und fügt hinzu: „Sie sind auf die Einführung der Planwirtschaft im ÖPNV gerichtet.“ Der LBO fordert daher den Deutschen Bundestag auf, den Mehrheitsantrag des Bundesrates vom 23. September 2011 zurück zu weisen. tb
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