Klare Spielregeln notwendig

Meinungsaustausch beim WBO-Forum Bürgerbus
Thomas Burgert
Der Bürgerbus: Kein „Muss“ – aber ein „Kann“ mit klaren Spielregeln, so lautete das Fazit eines Forums des Verbandes Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer (WBO) in Böblingen, zu dem mehr als 70 Vertreter von WBO-Mitgliedsunternehmen, Aufgabenträgern, Verbünden und Bürgerbusvereinen erschienen waren. Der demografische Wandel, die Zusammenlegung von Schulstandorten und die rückläufige Förderung durch die öffentliche Hand sind Rahmenbedingungen für den künftigen ÖPNV im ländlichen Raum. Wo eine enges Netz und eine dichte Taktzahl im traditionellen Linienverkehr nicht aufrechtzuerhalten sind, kann der Bürgerbus eine flexible und praktikable Antwort sein. Die Referenten brachten teils sehr unterschiedliche Aspekte in die Veranstaltung ein: Harry Dobeschinsky vom Bürgerbusverein Salach und Matthias Bliederhäuser-Nille, Geschäftsführer Omnibusverkehr Göppingen stellten den Bürgerbus in Salach vor, der auf das überörtliche Liniennetz abgestimmt ist und mittlerweile auf einen 10-jährigen Betrieb zurückblicken kann. Jörg-Michael Wienecke, Verkehrsplaner im Landratsamt Göppingen, beleuchtete die Entwicklung in seinem Landkreis aus der Sicht des Landkreises. WBO-Vorstand Andreas Kühner präsentierte den etwas „anders“ organisierten Bürgerbus der Friedrich Gross OHG, Heilbronn in Talheim. Mario Graunke, Beratung im Verkehrswesen, berichtete über den Ortsbus Feuerbach und Weilimdorf (beides Teilorte von Stuttgart). Haftungsfragen, die Zuverlässigkeit der Ehrenamtlichen als Fahrpersonal sowie die Ansichten des örtlichen Taxigewerbes wurden bei diesem Meinungsaustausch ebenso diskutiert wie Betriebsübergangsregelungen zwischen dem Verkehrsunternehmen als Genehmigungsinhaber und Bürgerbusverein als Betriebsführer. In der Diskussion zeigten sich folgende Voraussetzungen als unabdingbar: 1. die Bedarfsermittlung: ohne Fahrgäste kein Beförderungsangebot. 2. Es muss geprüft werden, ob die Personenbeförderung genehmigungspflichtig ist, woraus sich weitere Anforderungen ergeben (Betriebs-, Beförderungs-, Tarif- und Fahrplanpflicht). 3. Benötigen die Fahrer eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein)?. 4. Es muss eine Einbindung der Beförderungsentgelte in die jeweiligen Tarifverbünde erfolgen.