LBO: Busunternehmer sollen Suppe auslöffeln

Neue Anzeigepflicht für Werbe-/Kaffeefahrten geplant

Askin Bulut

Wie der Landesverband Deutscher Omnibusunternehmen (LBO) mitteilte, soll, nachdem die Veranstalter von Verkaufs-/Werbe- und Kaffeefahrten ihrer Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung nur unzureichend nachkommen, die Anzeigepflicht nach dem Willen der Verbraucherschutzministerien auf die Busunternehmer ausgedehnt werden.

Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung (GewO) befinde sich gegenwärtig in der Anhörung. Der LBO lehnt eine Bußgeld-bewährte, neue gesetzliche Pflicht für Busunternehmen ab. „Sie ist weder objektiv geeignet, die bestehenden Probleme im Zusammenhang mit Werbe-/Kaffeefahrten zu lösen, noch ist sie verhältnismäßig“, betonte der Landesverband. Wenn an eine weitere Anzeigepflicht gedacht werde, dann mache sie nur Sinn, wenn sie auf die gastronomischen Betriebe erstreckt würde, in denen die Verkaufsveranstaltungen stattfinden, erklärte der LBO weiter.

Bereits im vergangenen Jahr hatten sich die Verbrauchschutzministerien der Länder bei ihrer Konferenz auf ein umfassendes Maßnahmenpaket geeinigt, um unseriösen Anbietern von Verkaufs- und Kaffeefahrten das Handwerk zu legen. Dies dürfe aber nicht dazu führen, so LBO-Präsident Heino Brodschelm, „dass die Busunternehmen, die ausschließlich für die ordnungsgemäße Beförderung verantwortlich sind, in die Pflicht genommen werden und die Suppe unseriöser Kaffeefahrtenanbieter auslöffeln müssen.“