Askin Bulut

An der zweiten Nahverkehrstagung am 8. Februar 2013 in der IHK Augsburg nahmen über 120 Teilnehmer teil. Aus dem Deutschen Bundestag waren MdB Ulrich Lange (Nördlingen), CSU, und aus dem Bayerischen Landtag Christine Kamm (Augsburg), Fraktion der Grünen, mit dabei. Als Referent nahm aus dem Europäischen Parlament der Chef der CSU-Europagruppe Markus Ferber (Augsburg)an der Tagung teil. Zahlreiche Vertreter/innen aus den kommunalen Parlamenten des Augsburgers Verkehrsverbundes, der Regierung von Schwaben sowie zahlreiche Busunternehmer/innen informierten sich über die aktuelle Rechtslage für den ÖPNV nach Inkrafttreten des neuen Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) am 1.1.2013, die von Ministerialrat Carsten Fregin vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und Christiane Leonard, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), aufgezeigt wurde.

Der schwäbische Europaabgeordnete Markus Ferber erläuterte die Zielsetzungen der europäischen Nahverkehrsverordnung nach Maßgabe der EG-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, die seit Ende 2009 in Kraft ist. MdEP Ferber wies ausdrücklich auf die besonderen Vergaberegelungen der VO 1370/2007 hin. Diese sehen zum Schutz der Verkehrsverbünde ausdrücklich den Erlass einer allgemeinen Vorschrift vor, die eine weitere Zusammenarbeit mit dem lokalen und regionalen Busunternehmen zulässt, ohne dass eine europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen erforderlich wäre. Ministerialrat Fregin bestätigte ebenfalls, dass der Erlass einer allgemeinen Vorschrift bzw. einer Direktvergabe die Alternativen mit den geringsten rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken für die ÖPNV-Aufgabenträger sei.

Thomas Schwartz wies auf die ethische Verantwortung von Unternehmen und öffentlicher Hand auch in Bezug auf die Beschäftigten und deren soziale Situation hin. Der Moderator der Tagung, LBO-Präsident Heino Brodschelm konnte am Ende der vierstündigen Tagung feststellen, dass sowohl bei den Unternehmern als auch bei den Aufgabenträgern ein erheblicher Beratungsbedarf in Bezug auf die neuen Vorschriften für den Nahverkehr bestehe. Brodschelm hob besonders hervor, dass es keineswegs eine Pflicht zur europaweiten Ausschreibung von Verkehrsleistungen gäbe. Der Nachbarverbund des AVV, die Donau-Iller-Nahverkehrsgesellschaft (DING) hat sich bereits 2010 entschieden, eine allgemeine Vorschrift gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung 1370 zu erlassen, so dass deren Verkehrsleistungen einer europaweiten Ausschreibung entzogen sind.

Zur Orientierung erhielten alle Tagungsteilnehmer den LBO-Sonderdruck „Personenbeförderungsgesetz 2013“, die neue bdo-Broschüre „ABC des neuen Personenbeförderungsgesetzes“ sowie den Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Zuck vom 30.1.2013 zu den Voraussetzungen für den Erlass einer allgemeinen Vorschrift.