Landestariftreuegesetz für öffentliche Aufträge

Baden-Württemberg: Neues Gesetz soll ausdrücklich auch für den öffentlichen Verkehrssektor gelten
Askin Bulut

Wie der LBO heute mitteilte, hat der baden-württembergische Ministerrat am 27.11.2012 den Entwurf eines Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge verabschiedet. Die Gesetzesvorlage gehe nun in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Das neue Gesetz soll auch für den öffentlichen Verkehrssektor gelten. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen dann nur an Unternehmen vergeben werden sollen, die ihren Beschäftigten einen tarifvertraglichen Lohn zahlen. Maßgebend soll der „einschlägige Tarifvertrag“ sein, erklärte der LBO weiter.

Erst vor zwei Wochen hatte das nordrheinwestfälische Arbeitsministerium für das zum 1. Mai 2012 in Kraft tretende Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein- Westfalen (TVgG-NRW) festgelegt, dass zukünftig für den ÖPNV ausschließlich der Spartentarifvertrag Nahverkehrsbetriebe als einziger repräsentativer Tarifvertrag anerkannt wird. Das bedeute, dass sich alle Verkehrsunternehmen zukünftig verpflichten müssen, mindestens die Entgelte des als repräsentativ erklärten Tarifwerkes zu bezahlen, wenn sie sich um die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen bewerben, so der LBO. Dagegen wäre dem Tarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in NRW die Anerkennung als repräsentativer Tarifvertrag verweigert worden.

LBO-Präsident Heino Brodschelm fordert in diesem Zusammenhang von der Politik ein eindeutiges Bekenntnis, dass in der ganzen Bundesrepublik die Tarifautonomie des privaten Omnibusgewerbes anerkannt und gewährleistet wird. „Ein Tariftreuevergabegesetz ist mit unserem Grundgesetz nur vereinbar, wenn die Tarifverträge des privaten Verkehrsgewerbes auch weiterhin als Maßstab bei der Vergabe von öffentlichen Verkehrsleistungen anerkannt werden“, betonte der Präsident.

Für die bayerische Verkehrswirtschaft sei der Tarifvertrag des LBO repräsentativ. 60,99 Prozent aller Beschäftigten im Straßenpersonenverkehr seien bei privaten Unternehmen tätig. Insgesamt gebe es im Straßenpersonenverkehr 25.099 Beschäftigte in Bayern. Bei öffentlichen Unternehmen seien 8.439 Beschäftigte tätig, davon seien 4.797 im Fahrdienst eingesetzt. Von den 15.308 Beschäftigten in den privaten Unternehmen seien fast 80 Prozent (12.233 Beschäftigte) als Busfahrer/in im Fahrdienst tätig, teilte der Landesverband mit.