"Keine Bettensteuer auf Urlaubsreisen"

Verbände fordern komplette Abschaffung
Askin Bulut

Wie der Deutsche Tourismusverband (DTV) mitteilte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 11. Juli entschieden, dass die Erhebung der sogenannten „Bettensteuer“ in Trier und Bingen teilweise verfassungswidrig ist. Kommunen dürften Steuern nur auf privat veranlasste Übernachtungen, nicht aber auf berufsbedingte Übernachtungen erheben, begründeten die Richter das Urteil. Da eine Regelung für die Unterscheidung fehlt, seien die Satzungen zur Bettensteuer in vollem Umfang unzulässig. Derzeit wird die Steuerabgabe auf Übernachtungen, auch bekannt als Kulturförderabgabe oder Citytax, von mehr als 20 deutschen Städten und Gemeinden erhoben.

Der DTV ist über den Ausgang der Verhandlung zunächst erleichtert. „Eine Steuer, die in den allgemeinen kommunalen Haushalt fließt, um Finanzlöcher zu stopfen, setzt ein falsches Signal“, sagte DTV-Präsident Reinhard Meyer. „Der Deutsche Tourismusverband setzt weiter auf freiwillige Lösungen und eine Zweckbindung der Mittel für den Tourismus.“ Auf der anderen Seite befürchtet der DTV eine Fortsetzung der Diskussion, denn das Urteil schließt die Erhebung der Bettensteuer auf touristisch motivierte Übernachtungen nicht grundsätzlich aus. Einige Städte halten nach dem Urteil an einer Citytax für private Übernachtungen fest und wollen ihre Satzungen dem Leipziger Urteil entsprechend anpassen. Unklar ist, ob und wie bereits gezahlte Bettensteuern in Trier und Bingen zu erstatten sind.

Auch der der Deutsche ReiseVerband (DRV) begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die sogenannte Bettensteuer in Teilen für verfassungswidrig zu erklären. „Das ist eine grundsätzlich richtungsweisende Entscheidung und gute Nachricht für den Deutschlandtourismus“, hebt Martin Katz, Vorsitzender des Ausschusses Deutschlandtourismus im DRV, hervor. „Jetzt müssen aber alle Kommunalverantwortlichen diesen Unsinn komplett streichen“, so Katz, „damit es keine ungleiche Behandlung von Geschäfts- und Privatreisen sowie keinen ‚Strafzoll‘ für Urlauber gibt.“ Katz appelliert an die Städte, ganz auf die Bettensteuer zu verzichten – egal ob die Hotelgäste dienstlich oder privat dort übernachten. „Alles andere verwirrt und verkompliziert die Abrechnungsprozesse und macht Urlauber zu Gästen zweiter Klasse“, so Katz.

Die teilweise recht kurzfristige Einführung der Bettensteuer für einzelne Städte bereitet insbesondere Reiseveranstaltern Schwierigkeiten. „Eine wirtschaftliche Preiskalkulation von Reisepaketen ist unmöglich, da die Kataloge bereits seit Monaten gedruckt sind. Die Veranstalter bleiben also auf den Extrakosten sitzen“, verdeutlicht Katz das Dilemma. Die oft kurzfristig eingeführte Abgabe erschwert die Kalkulation der Reiseanbieter und belastet ihr Budget ebenso wie die Urlaubskasse der Reisenden – daher gehört sie abgeschafft“, forderte der DRV-Ausschussvorsitzende.