Flusskreuzfahrten verlieren Steuerprivileg

Künftig soll für Reisen mit dem Schiff der volle Mehrwertsteuersatz gelten
Thomas Burgert

Für Flusskreuzfahrten gilt künftig der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Nach einem Bericht auf Spiegel online habe das Bundeskabinett eine entsprechende Sonderregelung gestrichen, nach der die Anbieter von Flusskreuzfahrten von einem reduzierten Mehrwertsteuersatz profitiert haben. Diese Ausnahmeregelung für Fahrgastschiffe war seit 1984 in Kraft und wurde nun gestrichen.

Wegen der Anhebung auf 19 Prozent wird ein Anstieg der Preise erwartet. Anbieter von Flusskreuzfahrten fürchten nun entsprechend Kunden zu verlieren und die Branche warnt vor dem Verlust von Arbeitsplätzen.

Die Anbieter reagieren bisher unterschiedlich. So hat der Bremer Kreuzfahrtanbieter TransOcean bekannt mitgeteilt, den erhöhten Satz für Buchungen ab dem 1. Februar an die Kunden weiterzugeben. Es werden auch keine Zahlungen rückwirkend eingefordert. „Unseren Vertriebspartnern und den Reisbüros möchten wir eine angemessene Frist bieten, die Preisumstellung geordnet und vollständig vornehmen zu können“, betonte Norbert Becker, Geschäftsführer TransOcean.