Bundesregierung und Bundesrat müssen Kompromiss finden

PBefG-Novelle: VDV und bdo begrüßen Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens
Thomas Burgert

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben die Entscheidung des Bundeskabinetts begrüßt, das im August des Jahres eröffnete Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) an die Europäische Verordnung 1370/2007 weiterzuführen. Im September hatte der Bundesrat den Vorschlägen der Bundesregierung mit einem in wesentlichen Punkten abweichenden Alternativkonzept eine klare Absage erteilt. Mit dem am 20.12.2011 gefassten Beschluss im Bundeskabinett werde die Einschaltung des Vermittlungsverfahrens immer wahrscheinlicher.

„Leider bleibt auch die heutige Stellungnahme im Bundeskabinett hinter den Erwartungen zurück. VDV und bdo haben seit Langem gemeinsame Vorschläge zur PBefG-Novellierung unterbereitet, mit denen sich die gesamte Branche identifizieren kann. Diese sind weder im Regierungsentwurf noch durch die Länder aufgenommen worden“, kritisiert VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. „Ein Kompromiss kann jetzt nur noch zwischen Bundestag und Bundesrat gefunden werden. Hierzu müssen allerdings alle zerstrittenen Fraktionen aufeinander zugehen“, betont bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard (Foto).

Wie ein Kompromiss aussehen kann, hätten VDV und bdo mit ihren gemeinsamen Positionen gezeigt, bekräftigten die beiden Verbände. Beide Hauptgeschäftsführer appellierten an die Verkehrspolitiker im Bund und in den Ländern, jetzt endlich auf der Basis der Verbändevorschläge aufeinander zuzugehen, um ein Scheitern der Gesetzesnovelle oder ein langwieriges Verfahren im Vermittlungsausschuss zu vermeiden. Das Gesetz benötigt für sein Zustandekommen die Zustimmung der Mehrheit von Bundestag und Bundesrat.