Busunternehmer in den Startlöchern

RDA sieht durch Kabinettsbeschluss Chancen im touristischen Verkehr
Thomas Burgert

Der RDA begrüßt die sich abzeichnende neue Freiheit für Busunternehmer, die der Beschluss des Bundeskabinetts eröffnen soll: „Die Liberalisierung des Fernbuslinienverkehrs bietet nicht nur den großen Unternehmen, sondern auch dem Mittelstand zusätzliche Chancen durch die Erschließung von Nischen. Zudem gehen wir davon aus, dass wir auch neue Kundenkreise für den Bus gewinnen können“, so Richard Eberhardt (Foto), Präsident des RDA.

Der RDA rechnet damit, dass das neue Busangebot insbesondere für Personen attraktiv ist, die bisher mit dem Pkw gereist sind oder die besonderen Bequemlichkeiten des Busses schätzen. Für den Verbraucher ist es über längere Strecken kostengünstiger und umweltfreundlicher mit dem Bus zu reisen. Bundesweit stünden Busunternehmer bereits in den Startlöchern, so der RDA. Denn auch die Bustouristik rechne mit neuen Impulsen. Spezialveranstalter könnten beispielsweise vom künftigen Fernlinienverkehr profitieren. „Bei manchen Gruppenreisen ist es schwer, 40 bis 50 Leute zusammenzubekommen, die einen Reisebus füllen“, erörtert Richard Eberhardt. In solchen Fällen könnte der Veranstalter die preiswerten Buslinien als Zubringer nutzen.

Inwieweit sich die Deutsche Bahn an den neuen Fernbuslinien beteiligen wird, ist noch unklar. Überraschend hatte sie im Frühjahr angekündigt, ihr Angebot im nationalen Markt doch nicht auszubauen. Und noch einen weiteren „alten Zopf“ habe das Kabinett abgeschnitten: Das „Unterwegsbedienungsverbot“ soll aufgehoben werden. So könnten dann zum Beispiel bei einer Ferienzielreise künftig auch Fahrgäste entlang der Fahrtstrecke aufgenommen werden. „Eine echte Erleichterung des touristischen Verkehrs. Damit orientiert sich die Bundesregierung mit ihrem Gesetzesvorschlag an den heutigen Realitäten“, freut sich Richard Eberhardt.

Der Gesetzesvorschlag muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen und bedarf auch der Zustimmung des Bundesrates. Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die neuen Regelungen möglichst 2012 in Kraft treten.