Erleichterung bei Buseinreise nach Polen

Wolff Ost-Reisen bietet unkomplizierte Lösung an
Thomas Burgert

Im Herbst letzten Jahres, gerade zur Hauptbuchungszeit der Busunternehmer, kam die Nachricht, dass man nur noch mit einer sehr aufwändigen Registrierung nach Polen einreisen kann. Die Reaktion vieler Unternehmer war verständlicherweise sehr negativ, nur die Wenigsten waren bereit, das scheinbar komplizierte Registrierungsverfahren einzuleiten.

Wolff Ost-Reisen, seit über 40 Jahren der Pionier bei Reisen nach Mittel- und Osteuropa, hat nun eine Möglichkeit gefunden, auf völlig legalem Wege Busunternehmen von der direkten Besteuerung und von der vierteljährlichen Abgabe der polnischen Umsatzsteuererklärung zu befreien. Wird eine Gruppenreise bei Wolff gebucht, kauft das Wolff-eigene Büro in Warschau, die Wolff Travel International Warszawa spolka z.o.o, dem Kunden die in Polen entstehende Kilometerleistung ab und versteuert diese im Reverse-Charge-Verfahren mit acht Prozent Mehrwertsteuer. Steuerpflichtiger ist somit das polnische Wolff-Büro, der deutsche Busunternehmer unterliegt keiner Steuerpflicht mehr. Der „Kaufpreis“ für diese Kilometer-Leistung wird mit der Rechnung über die gebuchten Reiseleistungen verrechnet.

Wolff hat dafür zwar auch einige Regularien zu erfüllen. Der Busunternehmer hat lediglich die Berechnungsgrundlage für den Wert der in Polen entstehenden Kilometerleistung (xx Kilometer á Euro oder xx Tage á Euro) zu liefern. Positiv ist anzumerken, dass das Beförderungsentgelt für die in Polen gefahrene Strecke nur mit acht Prozent versteuert wird, der restliche Anteil über die deutsche Margenbesteuerung dagegen mit 19 Prozent. Dieses Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit einer internationalen Steuerkanzlei durch das zuständige Finanzamt 2 in Warschau abgesichert. Eine verbindliche Auskunft des Finanzamtes liegt vor. Im Falle einer Kontrolle kann der Busfahrer den Kontrollorganen die entsprechenden Nachweise, die ihm schon mit den Reiseunterlagen zur Verfügung gestellt wurden, vorweisen. Diese vereinfachte Art der Versteuerung ist in der Hauptsache für Busunternehmen geeignet, die nur wenige Male nach Polen reisen. Bei mehreren Einreisen pro Jahr (etwa ab 4 – 5) ist dennoch eine Registrierung empfehlenswert, da im Zuge der Umsatzsteuerklärung gleichzeitig die Vorsteuer schneller verrechnet werden kann.