Freiwilligkeit vor Steuern

DTV lehnt Bettensteuer ab
Redaktion (allg.)

Wie der Deutsche Tourismusverband (DTV) mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz die in Bingen und Trier Anfang 2011 eingeführte Bettensteuer für rechtmäßig erklärt.

Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesverwaltungsgericht sei zugelassen. „Wir können nicht damit einverstanden sein, dass die Kommunen auf Kosten der Gäste ihre Haushalte entlasten“, kommentierte DTV-Präsident Reinhard Meyer das Urteil. Der Verband lehne die Bettensteuer ab, solange diese nicht zweckgebunden für den Tourismus verwendet und für Tourismusinvestitionen vor Ort eingesetzt würde.

Reinhard Meyer appelliert an alle Verantwortlichen, gemeinsam eine freiwillige und partnerschaftliche Lösung unter Mitwirkung aller vom Tourismus profitierenden Unternehmen zu finden. Der Dachverband präferiere Freiwilligkeit vor Steuern. Dabei müsse nach DTV-Auffassung eine transparente und nachvollziehbare Mittelverwendung sichergestellt sein. „Trotz der finanziell schwierigen Situation der öffentlichen Haushalte, sollten die Verantwortlichen nicht den Ast absägen, auf dem sie sitzen“, sagte DTV-Präsident Reinhard Meyer.