EU verabschiedet Rechte für Buspassagiere

Verordnung stärkt Rechte der Busreisende
Redaktion (allg.)
Wie der Deutsche ReiseVerband (DRV) mitteilte, hat das Europäische Parlament am vergangenen Dienstag eine Verordnung zu Busfahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr beschlossen, die die Rechte der Buspassagiere stärkt. Aus der Sicht der Reisebranche seien besonders die weit reichenden Ausnahmen in der neuen Verordnung mit Blick auf den Gelegenheitsverkehr – und damit die Angebote der Busreisenveranstalter, die nicht an einen festen Fahrplan gebunden sind – von Bedeutung. So gälten nach Angaben des DRV die neuen Ansprüche von Fahrgästen auf Rückerstattung des Fahrpreises bei einer Verspätung von über 120 Minuten nicht für die Passagiere von Fahrten, die über Reiseveranstalter organisiert werden. „Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Ansprüche und Rechte der Gäste von Busreisenveranstaltern bereits hinreichend durch die Pauschalreiserichtlinie geregelt werden“, sagte Anne Steinbrück (Foto), die EU-Beauftragte des DRV. Die intensive Lobbyarbeit des Branchenverbands der Touristik habe sich ausgezahlt: „In einigen wichtigen Fällen konnten die Folgen für die Reiseanbieter entschärft werden, so dass der Branche stärkere Belastungen erspart bleiben“, erklärte Steinbrück. Eine zusätzliche Belastung der Reisebüros sei durch die Verordnung verhindert worden, so dass die Agenturen nicht – wie zwischenzeitlich vorgesehen – in die Haftungspflichten des Beförderers einbezogen werden.