Aufhebung des Unterwegsbedienungsverbots

Zukünftig könnten Fahrgäste auch unterwegs aufgenommen werden
Redaktion (allg.)
Wie der RDA mitteilte, will die Bundesregierung bei der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) das Unterwegsbedienungsverbot im innerdeutschen Gelegenheitsverkehr (Ausflugs- und Ferienzielfahrten) aufheben. In ihrem jetzt vorgelegten Referentenentwurf zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Fernlinienverkehrs und nationalen, an die EU-Vorgaben angepassten, Durchführungsregelungen für den ÖPNV, sehe die Bundesregierung auch vor, das Verbot des § 48 Abs. 3 PBefG ersatzlos zu streichen. Zukünftig, voraussichtlich ab 2012, könnten dann bei innerdeutschen Ferienziel- und Ausflugsfahrten, den klassischen Buspauschalreisen, auch unterwegs Fahrgäste aufgenommen werden. Damit würde zugleich der seitens des RDA angestrebte Gleichstand mit dem liberalisierten EU-Gelegenheitsverkehr herbeigeführt. Diese Liberalisierung käme gerade auch den kürzeren Reisen innerhalb Deutschlands, dem Kerngeschäft der Bustouristik, zugute, erklärte der RDA.