Direktvergabe an Regionalverkehr Münsterland unzulässig

Das OLG Düsseldorf muss jetzt über Direktvergabe entscheiden
Redaktion (allg.)
Die vier Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf wollten die Verkehrsleistungen auf ihren Buslinien, die jährlich rund 16 Mio. Fahrzeugkilometer umfassen, wie bisher an ihr kommunales Verkehrsunternehmen Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) vergeben. Dabei sollen auch weiterhin private Subunternehmer zum Einsatz kommen. Die Vergabe sollte für zehn Jahre verfolgen, wobei man sich auf die EG-Verordnung Nr. 1370/2007 berief. Diese Praxis wurde nun von der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster beanstandet, worauf die Münsterlandkreise haben daher beschlossen, das Oberlandesgericht Düsseldorf als Beschwerdeinstanz anzurufen. Das Gericht muss damit erstmals über eine ÖPNV-Direktvergabe entscheiden. Ein privates Verkehrsunternehmen hatte die beabsichtigte Direktvergabe mit einem Nachprüfungsverfahren angegriffen. In erster Instanz hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster nun entschieden, dass einzelne Bedingungen dieser Beauftragung nicht den Vorgaben des Vergaberechts entsprechen würden. Hierbei beanstandet die Kammer insbesondere den Umstand, dass die RVM, wie schon in der Vergangenheit, bei der Erbringung der Verkehrsleistungen auch private Unternehmen als Subunternehmer einbinden möchte.Wenn schlussendlich ohnehin priavte Busunternehmer fahren würden, müsse der Aufgabenträger auch eine ordnungsgemäße Wettbewerbsvergabe gewährleisten, so die Beanstandung der Vergabekammer.