Dittmeier warnt vor falschen Angaben

Schwerwiegende Folge bei nicht korrekter Meldung des Fuhrparks
Redaktion (allg.)
Die Dittmeier Versicherungsmakler GmbH teilte mit, dass bei der jährlichen Aufforderung der Versicherungsgesellschaft zur Meldung der vorhandenen Omnibusse zur Verkehrs-Rechtschutzversicherung häufig eine geringere Anzahl von zugelassenen Omnibussen gemeldet wird als tatsächlich vorhanden. Durch die Meldung eines geringeren Fuhrparks falle zunächst die Versicherungsprämie zwar günstiger aus, aber die Gefahren einer solchen Meldung würden häufig unterschätzt. Denn bei Neuschadensanmeldungen im Verkehrsrechtsschutz prüfen Versicherer die tatsächlich vorhandenen Fahrzeuge, betont Thomas Dittmeier, Geschäftsführer der Dittmeier Versicherungsmakler GmbH. Außerdem erhalten die Versicherer relativ genauen Aufschluss durch einen Blick auf die Homepage des Busunternehmens. Die Folge bei nicht korrekter Meldung ist laut Dittmeier schwerwiegend: Der Versicherer kann den Schadensfall wegen einer Obliegenheitsverletzung ablehnen.