Ermittlungen gegen MAN beendet

Bußgeldbescheide gegen Gesellschaften des MAN-Konzerns
Redaktion (allg.)
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht München I hat mit Bescheid vom 10. Dezmeber gegen die MAN Nutzfahrzeuge AG eine Geldbuße von 75,3 Millionen Euro festgesetzt. Zudem hat das Landgericht München I durch diesen Beschluss vom heutigen Tag eine Geldbuße von 75,3 Millionen Euro gegen die MAN Turbo AG festgesetzt. Die beiden betroffenen Unternehmen haben auf Rechtsmittel verzichtet. Damit sind die Ermittlungen gegen Gesellschaften des MAN Konzerns wegen des Verdachts von zurechenbaren Korruptionshandlungen im Zeitraum von 2002 bis 2009 beendet. Unberührt davon bleiben Ermittlungsverfahren gegen Einzelpersonen. Die Verständigung über die Geldbußen und der Abschluss der Ermittlungen sind möglich geworden, weil Vorstand und Aufsichtsrat eine umfassende unternehmensinterne Aufklärung in enger Kooperation mit der Staatsanwaltschaft durchgeführt haben.