Umweltzonen in NRW

Unterschiedliche Regelungen in Münster und Köln
Redaktion (allg.)
Mit Beginn des Jahres 2010 soll in Münster eine neue Umweltzone gelten, in die dann nur Fahrzeuge einfahren dürfen, die mindestens die Schadstoffklasse 3 aufweisen und eine gelbe oder grüne Plakette haben. Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) hat sich dafür eingesetzt, dass auch die gelbe Plakette als Zufahrtsberechtigung vorgeschrieben wird und nicht, wie anfangs geplant, die grüne. In Münster sollen zudem Ausnahmeregelungen gelten. So sollen Busse von einem Einfahrtsverbot auf Antrag bis maximal 31. Dezember 2010 befreit werden, wenn "ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt". Dies trifft auf Busse des ÖPNV und auf Schulfahrten sowie im Einzelfall auf Quell- und Zielverkehr von Reisebussen oder auf Zu- und Abfahrten bei Veranstaltungen zu. Einen anderen Weg beschreitet man offensichtlich in Köln, wo über eine Verschärfung der Zugangsbeschränkungen für die Umweltzone nachgedacht wird. Nach Informationen des NWO ist die rheinische Metropole aus dem Kreise jener Städte ausgeschert, die sich den Regelungen des "Luftreinhalteplans Ruhrgebiet" anschließen. Die Konsequenz: Es gelten somit andere Fristen für die weiteren Stufen der Kennzeichnungsverordnung, Ausnahmen wären dann ausgeschlossen. Der NWO hat sich daher noch einmal für praktikablere Regelungen eingesetzt und fordert u. a. weitreichende Ausnahmen mit Übergangsfristen bis mindestens 2014 für alle Busse.