Brüssel und Berlin streiten um Fahrgastrechte

Rechtsauschuss des Bundestages lehnt Vorstellungen des EU-Parlamentes ab
Redaktion (allg.)
In einer ersten Lesung hat das EU-Parlament über Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr abgestimmt. Die Interessen der Unternehmer blieben dabei weitgehend unberücksichtigt, stellt der bdo in einer Pressemitteilung fest. Nun hat auch der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages massive Kritik angemeldet. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, sich in Brüssel "nachhaltig für eine Änderung einzusetzen". Anders als von der Bus- und ÖPV-Branche erstrebt, sprach sich das Parlament in Straßburg insbesondere gegen eine generelle Herausnahme des ÖPNV aus dem Anwendungsbereich der Verordnung aus. Damit votierte man für nicht praktikable und teilweise ruinöse Entschädigungsverpflichtungen bei Annullierungen und Verspätungen im Nahverkehr. Grundsätzlich unterstützt der Branchen-Spitzenverband bdo einen möglichst umfassenden und diskriminierungsfreien Schutz der Fahrgäste, fordert aber zugleich, den Besonderheiten des straßengebundenen, überwiegend klein- und mittelständisch organisierten Busverkehrs hinreichend Rechnung zu tragen. Im Hinblick auf den öffentlichen Nahverkehr, der sich gerade durch seine nationalen und regionalen Besonderheiten auszeichnet, hat deshalb für den bdo die generelle Herausnahme aus dem Anwendungsbereich der Verordnung oberste Priorität. Mangels Binnenmarktrelevanz fehle es der EU im Übrigen an der erforderlichen Regelungskompetenz. Zudem würden die Spezifika des ÖPNV in keinster Weise berücksichtigt und die Verhältnismäßigkeit bleibt unberücksichtigt. In dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages heißt es nun: „Mit Blick auf die Einhaltung des Grundsatzes der Subsidiarität fehlen nachvollziehbare Argumente für die Einbeziehung des inländischen Busreiseverkehrs. […] Für den innerstaatlichen Omnibusverkehr enthält das nationale Recht bereits hinreichende Schutzmaßnahmen für Fahrgäste, so dass kein Bedarf zur Rechtsetzung auf Gemeinschaftsebene besteht. Im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit [bestehen] Zweifel, dass der durch die geplante Verordnung voraussichtlich entstehende Mehraufwand in einem angemessenen Verhältnis zur vorgesehenen Stärkung der Fahrgastrechte steht.“