Steuerbefreiung von Bussen im Linienverkehr

Thüringische Finanzministerin unterstützt Änderung des KraftStG
Redaktion (allg.)
Birgit Dietzel, Finanzministerin von Thüringen hat dem Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmer (MDO) zugesagt, die von Baden-Württemberg angestrebte Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) im Bundesrat zu unterstützen. Hintergrund ist folgender: Bislang kann für Busse, die zwar quartalsweise im Linienverkehr, im Gesamtjahr jedoch überwiegend im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden, der Vorteil der Steuerbefreiung nach § 3 Nr.6 KraftStG nicht bzw. nur teilweise in Anspruch genommen werden, wenn die Kfz-Steuer für den Zeitraum eines ganzen Jahres zu entrichten ist. Nach der derzeit gültigen Regelung darf die Jahressteuer, sofern sie einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, auch für die Dauer eines Halbjahres bzw. eines Vierteljahres entrichtet werden. In diesen Fällen kann für den kürzeren Entrichtungszeitraum geprüft werden, ob der Bus zu mehr als 50 Prozent im Linienverkehr eingesetzt oder eben nicht. Bisher sieht das Gesetz keine weiter reichende Unterscheidung der Steuerbeträge und der Entrichtungszeiträume vor. Wolfgang Steinbrück, bdo-Präsident und Vorsitzender des MDO, hat sich für eine solche detailliertere Unterscheidung für Busse im Linienverkehr eingesetzt. Eine Forderung, die nach Ausage von Birgit Dietzel von Thüringen unterstützt wird. Die Finanzministerin fügte jedoch hinzu, dass es abzuwarten bleibe, ob eine gesetzliche Neuregelung des KraftStG über den Bundesrat kurzfristig noch erreicht werden könnte. Denn mit Wirkung vom 1. Juli 2009 soll die die Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungshoheit über die Kraftfahrzeugsteuer vollständig von den Ländern auf den Bund übergehen.