bdo beharrt auf Vorrangstellung der eigenwirtschaftlichen Verkehre

Der Branchenverband geht davon aus, dass die EU-Verordnung auch ohne PBefG-Novellierung unmittelbar in Deutschland gilt.
Redaktion (allg.)
„Ohne Einigung im parlamentarischen Verfahren gilt die EU-Verordnung 1370/07 unmittelbar, der Mittelstand kann damit leben“, sagte Martin Kaßler, Sprecher des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo), vor dem 1. Deutschen Risikotag der HDN/HDNA-Versicherung am 21. Oktober in Bremen. Trotz der grundsätzlichen Bereitschaft des bdo zu einer Novellierung des PBefG verspüre sein Verband keinen Druck, sich einem inakzeptablen Kompromiss anzuschließen. Stattdessen appellierte der bdo an die kommunalen Verkehrsunternehmen sowie an den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), sich in Sachen PBefG-Novelle zu einer gemeinsamen Haltung mit dem bdo durchzuringen. Es sei schließlich von Anfang an klar gewesen, dass der bdo auf den Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre bestehe. busplaner hat zum Thema PBefG-Novellierung ein Gespräch mit bdo-Präsident Wolfgang Steinbrück geführt. Das Exklusiv-Interview erscheint in der November-Ausgabe.