EU-Verordnung verabschiedet

bdo sieht neue Verordnung positiv, warnt jedoch vor Gefahren
Redaktion (allg.)
An diesem Montag, dem 3. Dezember 2007 ist die 1191/69-Nachfolgeverordnung im EU-Amtsblatt verkündet worden. Die neue EU-Verordnung heißt es jetzt offiziell VO (EG) Nr. 1370/2007 und regelt den Öffentlichen Personenverkehr. Sie ersetzt die bisherigen Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) 1107/70. Damit ist das mehr als sieben Jahre dauernde Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Verordnung wird am 3. Dezember 2009 in Kraft treten. Wolfgang Steinbrück, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) zeigte sich beim Mitteldeutschen Omnibustag in Leipzig sehr optimistisch, was die neue Verordnung angeht. Die EU-Verordnung lasse es zu, dass das derzeitig geltende PBefG bestehen bleiben könne, so Steinbrück. Der Ordnungsrahmen erlaube nun einen Wettbewerb, dem sich die Busunternehmer stellen können. Die EU-Verordnung 1370/2007 decke jedoch auch einen Auschreibungswettbewerb ab, so dass die Gefahr bestehe, dass das Modell Hessen sich weiter ausbreitet. Steinbrück appellierte daher an die Politik, die nationalen Regelungen mittelstandsfreundlich zu gestalten.