Umsatzsteuervoranmeldung bis 15. November abgeben

Busprofi Rudolf M. Fischer weist auf Änderung der Gesetzeslage hin
Redaktion (allg.)
Ein wichtiger Termin für alle Unternehmen mit Busfahrten nach Österreich ist der 15. November 2007. An diesem Tag muss die Umsatzsteuervoranmeldung mit den Umsätzen in Österreich abgegeben werden. Der Abgabetermin ist streng zu beachten - andernfalls wird ein Verspätungszuschlag fällig. Darauf weist jetzt Busprofi Rudolf M. Fischer hin. Betroffen sind deutsche Omnibusunternehmern mit einem Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr. Diese haben ihre Daten für das dritte Quartal 2007 an das Finanzamt in Graz zu melden. Unternehmen mit größeren Umsätzen geben am 15. November die Umsatzsteuervoranmeldung für den September ab. Unternehmen mit Busfahrten nach und durch Österreich müssen ihre Organisation und Buchhaltung an das geänderte Steuerrecht anpassen. Die Vorschriften in Deutschland und Österreich sind nicht identisch. Unterstützung dabei gibt es vom Busprofi Rudolf M. Fischer. Er gibt Tipps zu den notwendigen Änderungen im Rechnungswesen und speziell im Datev-System. Zusätzliche Tagesseminare mit dem Thema „Grundlagen zur Personenbeförderung und Reiseleistungen in Österreich“ finden am 22. Oktober in Würzburg und 31. Oktober in Mannheim statt. Mehr dazu auf den Seminarseiten von www.busprofi.de.