Neue Nahverordnungsverordnung

EU-Ministerkonferenz einigt sich auf Kompromiss
Redaktion (allg.)
Die Verkehrsministerkonferenz einigte sich in Luxemburg auf eine neue Nahverkehrsordnung. Der gemeinsame Entschluss stellt einen Kompromiss verschiedener Positionen dar und soll ab dem Jahr 2022 für einheitliche europäische Standards bei der Vergabe von Nahverkehrsleistungen bei Bus-, Bahn-, Straßenbahn- und U-Bahn-Linien sorgen. Die neue Verordnung soll eine Reihe von Eckpunkten umfassen: - Keine Vorgabe des so genannten Besteller-Ersteller-Prinzips. Damit wurde eine der wesentlichen Forderungen des bdo erfüllt, da die Verordnung den gewerberechtlichen Ansatz des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) akzeptiert. Von Unternehmen initiierte Verkehre sind damit weiterhin möglich. - Rein kommerzielle Verkehre sind aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. - In der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegt es, Ausgleichsleistungen für Schülerverkehre oder Schwerbehinderte aus dem Anwendungsbereich der Verordnung zu nehmen. Zum Ausgleich wurde eine so genannte Notifizierungspflicht, also eine Anzeigepflicht für die oben genannten Fälle, verabschiedet. - Auch Unteraufträge sind weiterhin möglich, womit ein besonderes Anliegen des bdo aufgenommen wurde. - Unabhängig von der so genannten "Inhouse-Vergabe" sollen Direktvergaben bei einem Jahreswert von unter einer Million Euro oder 300.000 Kilometern möglich sein. Die Grenzwerte für kleine Unternehmen wurden angehoben. Dort soll eine Direktvergabe möglich sein, wenn diese Unternehmen nicht mehr als 20 Fahrzeuge haben, der Jahresauftragswert nicht 1,7 Millionen Euro übersteigt oder der Schwellenwert 500.000 Kilometer übersteigt. - Inhouse geschützten kommunalen Unternehmen wird es untersagt, außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches in den Wettbewerb zu treten. Die endgültige Fassung der ÖPNV-Verordnung wird nun an das europäische Parlament weitergeleitet. Drei Monate nach der Zuleitung muss sich das Parlament mit der Verordnung befassen. Der bdo hätte sich gewünscht, dass noch mehr Aspekte des deutschen Systems in die Verordnung eingeflossen wären, so der Verband in einer Stellungnahme. Die Verordnung sei dennoch ein deutlicher Hinweis, dass Deutschland sich in den letzten Verhandlungen für nationale Interessen und auch für mittelständische Belange eingesetzt habe.